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   BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 385/93   

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BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 385/93 (https://dejure.org/1993,5987)
BVerfG, Entscheidung vom 24.08.1993 - 2 BvR 385/93 (https://dejure.org/1993,5987)
BVerfG, Entscheidung vom 24. August 1993 - 2 BvR 385/93 (https://dejure.org/1993,5987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Parteivortrags und Beweisangebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 385/93
    Eine solche Rechtsauffassung, auf deren Grundlage das Vorbringen der Beschwerdeführerin zur Nichtigkeit des Testaments wegen fehlender Handlungsfähigkeit hätte außer Betracht bleiben können (vgl. dazu BVerfGE 21, 191 [194]; 84, 34 [58]), liegt den angegriffenen Entscheidungen nicht zugrunde.
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 385/93
    Eine solche Rechtsauffassung, auf deren Grundlage das Vorbringen der Beschwerdeführerin zur Nichtigkeit des Testaments wegen fehlender Handlungsfähigkeit hätte außer Betracht bleiben können (vgl. dazu BVerfGE 21, 191 [194]; 84, 34 [58]), liegt den angegriffenen Entscheidungen nicht zugrunde.
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 385/93
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann allerdings nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht erwogen (vgl. BVerfGE 65, 293 [295 f.]; 70, 288 [293]; 85, 386 [404]) noch in den Entscheidungsgründen verarbeitet hat (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]; 51, 126 [129]; 58, 353 [357]).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 385/93
    Obwohl die Verfassungsbeschwerde bereits am 3. März 1993 erhoben worden ist, gelten für deren Annahme zur Entscheidung und für das weitere Verfahren nunmehr gemäß Art. 8 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1442) die durch dieses Gesetz mit Wirkung vom 11. August 1993 (vgl. Art. 10 des genannten Gesetzes) neu gefaßten Vorschriften der §§ 93a bis 93d BVerfGG (vgl. dazu auch BVerfGE 87, 48 [65]).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 385/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 83, 24 [35]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 385/93
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann allerdings nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht erwogen (vgl. BVerfGE 65, 293 [295 f.]; 70, 288 [293]; 85, 386 [404]) noch in den Entscheidungsgründen verarbeitet hat (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]; 51, 126 [129]; 58, 353 [357]).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 385/93
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt jedoch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG , wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfGE 50, 32 [36]; 65, 305 [307]; 69, 141 [144]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 385/93
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt jedoch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG , wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfGE 50, 32 [36]; 65, 305 [307]; 69, 141 [144]).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 385/93
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann allerdings nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht erwogen (vgl. BVerfGE 65, 293 [295 f.]; 70, 288 [293]; 85, 386 [404]) noch in den Entscheidungsgründen verarbeitet hat (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]; 51, 126 [129]; 58, 353 [357]).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 385/93
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann allerdings nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht erwogen (vgl. BVerfGE 65, 293 [295 f.]; 70, 288 [293]; 85, 386 [404]) noch in den Entscheidungsgründen verarbeitet hat (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]; 51, 126 [129]; 58, 353 [357]).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

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